Bouldern im Frankenjura – die Problematik + Rechtsgrundlagen Bouldern im Frankenjura + Boulderappell
Bouldern im Frankenjura – die Problematik
Die IG Klettern Frankenjura und Fichtelgebirge vertritt gemeinsam mit dem Alpenverein die Interessen von Kletterern und Boulderinnen gegenüber den Behörden im Frankenjura. Derzeit gibt es einen Dialog zum Bouldern am fränkischen Fels: Boulderboom und pandemiebedingte Hallenschließungen haben anscheinend den "Freizeitdruck" auf die ökologisch sensiblen Landschaften erhöht sowie das Verhältnis mit Anwohnern und Grundbesitzern belastet. Die Konflikte nehmen anscheinend zu. Unter anderem, weil in letzter Zeit öfter künstliche Landepodeste unter Bouldern gebaut (und dabei Bäume beschädigt) wurden, ist die Situation zunehmend problematisch.
Nun ruft die IG Klettern dazu auf, sich mit Ideen zu melden, welche Lösungen zur Besucherlenkung denkbar wären, die ohne starre Verbote auskommen. Der vor Jahren verhandelte Boulderappell scheint der Lage nicht mehr gerecht zu werden. Dieser zuletzt 2010 überarbeitete Appell umfasste unter anderem die Aufforderung – neben der Rücksichtnahme auf Natur und Anwohner – nichts zum Bouldern in Franken zu veröffentlichen. Eine schwerlich dauerhaft tragfähige Lösung angesichts von Social Media und einer wachsenden Szene.
In Gesprächen mit den Behörden über Lösungsmöglichkeiten zur Lenkung des Boulderns sind verschiedene Ansätze angesprochen worden. Die Erstellung eines Konzepts analog zu den Kletterfelsen erschien nicht machbar, weil die Anzahl der Boulderfelsen zu groß für eine komplette Erfassung ist. Das Bouldern auf größeren Flächen zu verbieten würde vermutlich bei der Boulderszene auf wenig Akzeptanz stoßen und zugleich auch andere Gebiete wiederum stärker belasten.
Die IG Klettern schildert die Rechtsgrundlage fürs Bouldern im Franken, und ruft in der Folge zur Einsendung von Stellungnahmen und Ideen auf, wie die Probleme gelöst und ein Kompromiss gefunden werden kann.
Rechtsgrundlagen Bouldern im Frankenjura
Folgende Informationen veröffentlichte die IG Klettern im Dezember auf ihrer Webseite, gemeinsam mit dem Aufruf, Ideen und Meinungen für ein mögliches Boulderkonzept einzusenden:
Die Basis unserer Boulderaktivitäten im Frankenjura ist das Recht zur freien Betretung der Natur. Gemäß Artikel 141 (3) der bayerischen Verfassung und Artikel 27 Bayerisches Naturschutzgesetz haben alle Menschen das Recht auf das freie Betreten der Natur. Im Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes wird unter Punkt 1.3.4 ausdrücklich das Klettern – darunter fällt auch das Bouldern – als durch das Betretungsrecht erlaubte sportliche Betätigung genannt.
Das Betretungsrecht ist sehr weitreichend, kann aber eingeschränkt werden, wenn beispielsweise die Belange des Naturschutzes betroffen sind. Somit geht das Recht mit der Pflicht einher, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen.
- § 39 (6) des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet das Betreten von Höhlen in der Zeit vom 1.10.-31.3., wenn diese Winterquartier von Fledermäusen sind.
- In Naturschutzgebieten gilt häufig per Verordnung ein Wegegebot. Klettern und Bouldern können explizit verboten sein. Dies trifft auf verschiedene Naturschutzgebiete im nördlichen und südlichen Frankenjura sowie dem Fichtelgebirge zu.
- Das Errichten von Bauten, beispielsweise für Podeste oder Landings, ist problematisch, da die Grundstücksbesitzer für die Verkehrssicherung verantwortlich sind. In Naturschutz- und FFH-Gebieten sind derartige Eingriffe in der Regel verboten – auch unabhängig von der Frage der Verkehrssicherungspflicht.
Zum Aufruf der IG Klettern Frankenjura und Fichtelgebirge zum Bouldern im Fränkischen
Boulderappell
Appell zum naturverträglichen Bouldern (Boulderappell) der Bergsport- und Kletterverbände in Deutschland
1. Lokale Regelungen und gesetzliche Vorgaben beachten.
2. Magnesia sparsam einsetzen, Tickmarks und Chalkspuren wieder entfernen. Magnesia-Verbote in Bouldergebieten einhalten.
3. Zum Schutz der Wildtiere die Bouldergebiete vor Einbruch der Dunkelheit verlassen. Kein "Nachtbouldern" mit Lampen oder Scheinwerfern.
4. Keine gesperrten Wege mit Pkw befahren, rücksichtsvoll parken. Wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen oder Fahrgemeinschaften bilden.
5. Rücksichtsvoll mit der Natur und der Umgebung umgehen, Lebensräume von Pflanzen und Tieren bewahren. Kein Feuer machen, keinen Müll zurücklassen und Lärm ver-meiden. Ausrüstung nicht vor Ort lagern.
6. Neue Bouldergebiete mit den Naturschutzbehörden, den Eigentümern und ggf. sonstigen Interessengruppen (z.B. Forst, Jagd) abklären.
7. Stark bewachsene Felsen nicht erschließen, geschützte Felsvegetation erhalten. Kein flächiges Entfernen von Bewuchs. Gehölz nicht ohne Einwilligung des Eigentümers entfernen.
8. Boulder nicht mit Namen beschriften. Einzelne Markierungen müssen dezent angebracht werden und mit den regionalen Absprachen übereinstimmen.
9. Keine Griffe oder Tritte manipulieren oder hinzufügen.
10. Regionale Absprachen zu Veröffentlichungen beachten.