Auf Tour einfach irgendwo das Zelt aufschlagen klingt toll, ist aber in der Umsetzung meist gar nicht so leicht! Der Grund: in vielen Ländern ist das Wildcamping im Zelt nicht erlaubt oder unterliegt verwirrenden und teils strengen Regelungen. Leider ist die Gesetzeslage in Europa nicht überall einheitlich reglementiert und es bedarf einiges an Recherche, bevor man sein Nachtlager wirklich unbesorgt aufschlagen kann. Damit ihr von vorneherein Konflikte mit den Gesetzeshütern oder Rangern vermeidet, geben wir euch hier einen kleinen Überblick über die Lage:
Die Karte oben zeigt: viele skandinavische Länder gestatten das Wildcampen, auch in Osteuropa ist man recht entspannt. Strenger geht es in Mitteleuropa und im Westen des Kontinents zu (mit einem Lichtblick in Schottland). Kleiner Trost: In vielen Ländern gibt es regionale Ausnahmen, etwa im englischen Dartmoor (dartmoor.gov.uk), oder winzige Naturzeltplätze wie in Dänemark (udinaturen.dk). Die wichtigsten Grundregeln in den benachbarten europäischen Ländern haben wir versucht, auf dieser Seite für euch zusammenzufassen, auch die entsprechende Lage zum Thema Biwakieren (ohne Zelt). Natürlich lässt sich das alles nicht 100-prozentig abdecken, oft ist es ja eine "Grauzone", wie z.B. bei uns in Deutschland oder das Notbiwak in den Alpenländern.
Schweiz
Das Wildcamping ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Für vereinzelte Gebiete bestehen jedoch Betretungsverbote und besondere Naturschutzgesetze, die das wilde Zelten damit ausschließen. Ein Notbiwak ist in der Schweiz erlaubt. Ebenso unbedenklich sind meist alpine Weiden, felsiges Gelände und Orte oberhalb der Waldgrenze. Am besten informiert ihr euch aber vor Ort im jeweiligen Kanton über die Regelungen des Wildcampings.
Österreich
In Österreich gibt es leider auch keine einheitliche Regelungen für das Wildcamping – es unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Wer dagegen verstößt, muss mit teils extrem hohen Geldbußen rechnen – ganz besonders in Österreichs Naturschutzgebieten, Nationalparks und Waldgebieten. Auch auf Privatgrund ist das Wildcamping ohne Erlaubnis des Eigentümers untersagt. Ein Notbiwak aufgrund einer Verletzung oder schlechtem Wetter wird jedoch überall geduldet. Dies gilt aber nicht für geplantes Biwakieren! Was wie und wo genau erlaubt ist, findet ihr auf der Homepage des Österreichischen Alpenvereins.
Tschechien
Die Regelungen in Tschechien sind strikt. Wildcamping und auch das Biwakieren sind hier verboten, ebenso auf Privatgrundstücken. Wer sich nicht daran hält, muss mit teils hohen Strafen rechnen.
Polen
In Polen ist Wildcamping ebenfalls nicht erlaubt. In Naturparks, Naturschutzgebieten und entlang der Küste wird dies auch streng kontrolliert und kann eine Strafe von bis zu 150 Euro nach sich ziehen. Außerhalb dieser Gebiete ist das Wildcampen zwar per Gesetz weiterhin verboten, wird aber oftmals geduldet und beim einen oder anderen Mal auch ein Auge für Naturliebhaber zugedrückt. Das Biwakieren ist hingegen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sofern keine speziellen Verbote aufgestellt sind. Besondere Vorsicht gilt hier bei landwirtschaftlichen Flächen oder geschützten Zonen.
Frankreich
Grundsätzlich ist in Frankreich Wildcamping verboten. Besonders entlang der Küste und in touristischen Ballungszentren werden Verstöße nicht selten mit einem hohen Bußgeld geahndet. Es gibt jedoch Gemeinden, die bestimmte Gebiete für das Wildcampen freigeben. Am besten wendet man sich vor Ort an eine offizielle Stelle der Gemeinde, um genauere Informationen und Plätze zu erhalten. In den Nationalparks, ähnlich wie in Deutschland, ist das Wildcamping strengstens verboten. Jedoch wird das Biwakieren zwischen 19 Uhr und 9 Uhr gedultet, sofern sich der Ausgang des Parks mindestens eine Stunde zu Fuß entfernt befindet. Bereits am Eingang der Nationalparks weisen Schilder auf die Regelungen des Biwakierens hin. Wer mit dem Wohnmobil kommt, kann Glück haben. Hier heißt es von der französischen Regierung, dass Wohnmobile grundsätzlich überall parken dürfen, so lange sie nicht die Sicht für andere Vekehrsteilnehmer einschränken. Außerdem sollte kein Campingverhalten gezeigt werden – also Stühle, Tische und Schirme im Camper lassen. Die Maximaldauer beträgt aber auch hier sieben Tage.
Luxemburg
In Luxemburg herrscht ebenfalls Wildcamping-Verbot! Wer sich abseits der Städte befindet und nur eine Nacht Rast macht, kann Glück haben und es wird toleriert, ebenso das Biwakieren. Wer nicht darauf vertrauen möchte, bedient sich am großen Campingplatznetz der Luxemburger.
Holland
Das Zelten in freier Natur ist in den Niederlanden strengstens verboten! Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen. Auch die typischen Pfahlcampingplätze (auf holländisch: Paalkamperen) – also freie Stellen abseits von Campingplätzen, auf denen ein Pfahl mit den Regeln für den jeweiligen Platz steht – wurden zum 01. Juni 2020 dauerhaft geschlossen. Das Wildcamping auf Privatgrund ist ebenfalls verboten. Ebenso gelten die Regeln für das Biwakieren.
Belgien
Außerhalb von Campingplätzen ist auch in Belgien das Schlafen unter freiem Himmel untersagt. Wer allerdings auf einem Privatgrundstück bleibt und den Besitzer um Erlaubnis bittet, kann hier in Ruhe seine Nacht verbringen.
Italien
Prinzipiell ist das Wildcamping in Italien verboten und wird besonders streng in Touristenregionen und Küstengebieten kontrolliert und geahndet. Allerdings haben nicht alle Regionen Regelungen getroffen, deshalb lohnt es sich vor Ort bei der jeweiligen Gemeinde nachzuhaken und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen. In den Natur- und Nationalparks ist auch das Biwakieren grundsätzlich verboten.
Spanien
Spaniens Gesetzeslage bezüglich Wildcamping ist nicht eindeutig: Es wird je nach Region unterschiedlich auslegt und bedarf meist einer Genehmigung der Behörde. Pauschal kann man aber sagen, dass auch hier das Wildcampen nicht gestattet ist. An der Mittelmeerküste, in Naturreservaten, in beliebten Touristengegenden und auch teils an verlassenen Stränden werden Kontrollen durchgeführt und hohe Strafen ausgesprochen. Auch das wilde Zelten in Wohngebieten und innerhalb von einem Kilometer Entfernung zu einem öffentlichen Campingplatz ist untersagt. Mit der Einwilligung des Eigentümers ist das Camping auf einem Privatgrundstück jedoch erlaubt. Eine Ausnahme bildet der Jakobsweg "Camino de Santiago". Dort ist das Campen am Wegesrand auf den letzten 100 Kilometern ausdrücklich erlaubt. Gleiches gilt für das Biwakieren.
Island
In Island gelten seit 2017 verschärfte Regeln für das Wildcampen. Das Übernachten in Wohnwagen, Campervans und Zelten außerhalb von Campingplätzen ist laut isländischem Umweltministerium in bewohnten Regionen verboten. Erteilt euch der Grundstückseigentümer ausdrücklich die Erlaubnis, ist das Nächtigen unter freiem Himmel im Zelt und im Biwak erlaubt (ebenso wie außerhalb der bewohnten Gebiete und dem Hochland für maximal eine Nacht). Bleibt man länger als eine Nacht oder werden mehr als drei Zelte aufgestellt, bedarf es wieder der Einverständniserkärung des jeweiligen Landbesitzers. Besondere Regelungen gelten für Naturschutzgebiete. Eine Auflistung und weitere Infos dazu findet ihr hier.
Die britischen Inseln
In Großbritannien gibt es keine einheitliche Regelung zum Thema Wildcamping. So ist das wilde Camping in England, Wales und Irland generell nicht erlaubt, in Schottland hingegen schon. Der Scottish Outdoor Access Code ist eine Art Verhaltenskodex für "das Benehmen in der freien Natur" und genehmigt das Zelten und Biwakieren für eine Nacht – manchmal sogar für zwei oder drei Nächte. Allerdings sollten die Gruppen kleingehalten und genügend Abstand zu Farmtieren, Gebäuden, Straßen und historischen Häusern gelassen werden. Auch in Schottland gibt es Orte wie Naturschutzgebiete oder Privatgrund, die gesonderten Regelungen unterliegen.
Schweden, Finnland, Norwegen
Das Paradies für Wildcamper gibt es noch! Es heißt Skandinavien – oder besser gesagt die drei Länder Schweden, Finnland und Norwegen – denn dort gilt das Jedermannsrecht (allemannsretten). Außer auf bewirtschafteten Feldern und auf Parkplätzen darf man in Skandinavien überall in der Landschaft, im Wald oder im Gebirge sein Zelt aufschlagen oder unter freiem Sternenhimmel schlafen. Trekking-Begeisterte sollten aber darauf achten, mindestens 150 Meter Abstand zum nächsten Haus oder zur nächsten Hütte zu halten. Wer länger als zwei Nächte an einer Stelle bleiben möchte, muss den Landeigentümer um Erlaubnis bitten. Dies gilt nicht für die Berge oder andere abgelegene Orte. In Naturschutzgebieten und Nationalparks können jedoch auch strengere Regeln gelten.
Dänemark
In Dänemark ist das Wildcamping grundsätzlich verboten. Besonders in touristischen Hochburgen sollte man auch mit Kontrollen und gegebenenfalls Strafen von bis zu 500 Euro rechnen. In ausgewiesenen staatlichen Naturgebieten ist das Camping unter freiem Himmel jedoch gestattet. Auf dem dänischen Amt für Naturverwaltung findet man rund 200 Wälder, in denen das freie Zelten noch erlaubt ist. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass nur jeweils eine Nacht am selben Platz verbracht werden darf. Außerdem sind nur zwei Zelte an der gleichen Stelle erlaubt, die nicht größer als für drei Personen konzipiert sein dürfen. Gute Alternativen bieten auch die aktuell rund 900 Naturlagerplätze, einige sogar ausgestattet mit fließendem Wasser und Toilette. Für maximal zwei Nächte kann man dort recht günstig sein Nachtlager aufschlagen. Das Biwakieren ist in Dänemark grundsätzlich nicht verboten – mit Ausnahme von Naturparks und Stränden während der Brutzeit der Vögel.
Deutschland
Jedes Bundesland bei uns hat eigene Naturschutz- und Waldgesetze, die Rechtsgrundlage ist daher relativ undurchsichtig. Generell ist das Campen oder Zelten in Naturschutzgebieten verboten und wird auch kontrolliert/bestraft, anderswo wird es in vielen Fällen aber meist nicht geahndet. Auf Privatgrund zum Beispiel geht das Wildcampen nur mit Zustimmung des Eigentümers. Dies betrifft übrigens auch Privatwälder. Das Biwakieren aus einer Notsituation heraus wird in Deutschland geduldet – mit Ausnahme von besonders geschützten Bereichen. Mit dem Camper oder dem Wohnmobil unterwegs, darf man an öffentlichen Plätzen, wo es nicht ausdrücklich durch die Regelungen der Straßenverkehrsordnung oder durch Verkehrszeichen untersagt ist, für eine Nacht schlafen. Drinnenbleiben sollten jedoch das gesamte Camping-Equipment. Ansonsten sollte man sich an ein paar Grundregeln halten, wenn man draußen wild zelten möchte:
Freies Stehen mit dem Wohnmobil
Wildcamping mit dem Wohnmobil oder dem Camper ist fast überall in Europa mit Auflagen verknüpft und fast nirgendwo ohne Auflagen erlaubt. Selbst im "Wildcamping-Dorado" Skandinavien gilt das Jedermannsrecht nicht direkt für Wohnmobile. Mit deinem Camper darfst du hier nicht mitten im Wald, aber immerhin auf öffentlichen Parkplätzen, am Straßenende oder direkt am Strand für die Nacht parken. Allen voran in touristisch gut erschlossenen Regionen, in denen auch viele Camping- und Stellplätze zu finden sind, ist das Übernachten außerhalb dieser Plätze meist streng verboten. Ebenso wenig gern gesehen sind Wildcamper in Naturschutzgebieten oder gar in de Nationalparks. Da es in den meisten Fällen nicht für das ganze Land allgemeingültige Gesetze gibt, sollten sich Camper in jedem Fall bei den örtlichen Behörden oder der Tourist-Information über die geltenden Vorschriften informieren.